Liebe Mitglieder und Gäste,
Fast täglich erreichen uns Anfragen zum Thema Angeln in der Zeit von Corona.Wir haben euch dazu einige Infos vom Land Niedersachsen zusammengestellt.
Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass alles dafür getan werden muss, einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dies dient neben dem persönlichen Schutz vor allem auch dem Schutz der Allgemeinheit.
Die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetztes Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie vom 23.03.2020 (Az. 401-41609-11-3) zielt ausdrücklich auf die Unterbindung sozialer Kontakte ab. Es handelt sich dabei nicht um eine pauschale Ausgangssperre, Bewegung im Freien und an der frischen Luft soll weiterhin möglich sein.
Das Fischereirecht (vgl. § 1 Abs. 1 Nds. FischG) ist zwar ein eigentumsgleiches Recht, jedoch ist für die individuelle Ausübung der Angelfischerei durch die einzelnen Vereinsmitglieder oder Gastangler keine unbedingte Erfordernis gegeben. Nach derzeitigem Sachstand ist gemäß Ziffer 3. Satz a) der Allgemeinverfügung “die körperliche und sportliche Betätigung im Freien” weiterhin gestattet und somit in diesem Sinne auch das Angeln (unter zwingender Einhaltung aller Regeln der Allgemeinverfügung).
Insbesondere sind Kontakte außerhalb der eigenen Familie oder Haushalts auf ein Minimum zu reduzieren (1, 2a) und ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Darüber hinaus sind Gruppenbildungen und nicht das Angeln selbst betreffende öffentliche Verhaltensweisen wie Picknicken und Grillen untersagt.
Ist das Angeln auch ohne direkten Wohnsitz im Bundesland bzw. als Tourist erlaubt?
Ein Verbot für das Angeln in Niedersachsen ohne direkten Wohnsitz in Niedersachsen besteht per Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 (Az. 401-41609-11-3) nicht. Es wäre auch weiterhin für „Touristen“ möglich, sofern in ihrem Bundesland keine weitergehenden Beschränkungen oder im betreffenden Mitgliedstaat nicht Ein- und Ausreisebeschränkungen gelten. Grundsätzlich sind nicht unbedingt erforderliche Reisen in der derzeitigen Situation zu vermeiden. Ebenso sind Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstands gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Bleibt Gesund!
Euer Vorstand